Die Juristerei

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Einiges über die Grundlagen der Juristerei

 

 

Da ich mich momentan auf der Zielgeraden meines Jurastudiums befinde, kann ich jedenfalls gegenwärtig kaum über zu viel Langeweile im Alltag klagen... Die Diskrepanz zwischen dem, was man weiß, und dem, was man wissen sollte, ist schon beträchtlich. Oder vielleicht ist es auch so, daß es sich dabei um die Diskrepanz zwischen dem, was man glaubt zu wissen, und dem was man glaubt, wissen zu müssen, handelt.
Letztere Alternative wäre mir nachhaltig lieber...

Über das Dasein als Jurist läßt es sich zweifellos trefflich streiten. Schon zu Beginn meines Studiums, das ich - man mag es kaum für möglich halten - aufgenommen habe, weil es mich wirklich interessiert und ich noch immer einen gewissen Gerechtigkeits-Idealismus habe, habe ich feststellen müssen, daß unsere Berufsgruppe beim gemeinen Volke nicht über alle Maßen beliebt ist.
Einerseits wird uns vorgeworfen, wir seien doch nur aufs Geld aus und gestalten jegliche Verträge so, daß sie für Laien nicht mehr auch nur ansatzweise nachvollziehbar sind. Und geht dann im Leben tatsächlich mal etwas schief, sind wir auch wieder daran schuld... man hat es also so einfach nicht.

Gleichermaßen muß ich zugeben, daß ich ebenfalls sehr schnell gelernt habe, daß Recht und Gerechtigkeit tatsächlich zwei Paar Stiefel zu sein scheinen. Und auch der wohl älteste Juristengrundsatz, daß jeder vor dem Gesetz und seinem Richter gleich zu behandeln ist, erscheint bei manchen Praxisentscheidungen tatsächlich so, daß der ein oder andere halt doch etwas gleicher ist...

Ehe ich mich hier aber im Geschwafel vergesse, möchte ich diese Seite dafür nutzen, um sowohl für mich selbst zur Wiederholung als auch für Drittleser als Hilfe einige grundlegende Prüfungsschemata zu veröffentlichen, auf die der (in der Ausbildung befindliche, gutachtenerstellende) Student und Referendar immer wieder zurückgreifen muß. Diese untergliedere ich nach Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht.

Prüfungsreihenfolgen:

Zivilrecht

Öffentliches Recht

Strafrecht

Verfassungsrecht